04 | 09 | 2010
Diagnostik

Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die rechtliche Grundlage für eine sonderpädagogische Förderung, die nach dem Gesetz sowohl in allgemeinen als auch in Förderschulen erfolgen kann, ist die "Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung" (AO-SF). Wurde früher die "Sonderschulbedürftigkeit" festgestellt, so wird jetzt der "sonderpädagogische Förderbedarf" ermittelt. Damit wird das bisherige vorrangig institutionsbezogene Verfahren durch ein stärker personenbezogenes Verfahren ersetzt.

Zwei pädagogische Kernfragen stehen im Vordergrund:
Welchen spezifischen sonderpädagogischen Förderbedarf hat das Kind?
Welches ist der angemessene Förderort?
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Grundlage für die Feststellung des Förderbedarfs und die Entscheidung über den entsprechenden Förderort ist ein pädagogisches Gutachten, das in einem "dialogischen Verfahren" erstellt wird: Ein/e Lehrer/in der Förderschule verfasst das Gutachten in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft, die das Kind an der allgemeinen Schule unterrichtet. In diesem Prozess wird auf der Grundlage von Beobachtungen und Beurteilungen ein Vorschlag erarbeitet, wie und wo das Kind bestmöglich gefördert werden kann. Standardisierte Testverfahren, z.B. Intelligenztests, haben dabei nur sekundäre Bedeutung und in der Regel lediglich "Stützfunktion". Wichtig sind Verhaltens- und Unterrichtsbeobachtungen in der vertrauten Lerngruppe, informelle Tests (s. u.), Leistungsmessungen, Beobachtungen in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, sprachliche Entwicklung, Emotionalität, Motivation und Arbeits- sowie Sozialverhalten.


Im Gutachten können dann schon differenzierte Aussagen über zukünftige Förderschwerpunkte aufgezeigt werden, die wiederum die Grundlage bilden für die weiteren förderdiagnostischen Maßnahmen. Hierbei wird der Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder möglichst differenziert festgestellt, damit daraus individuelle sonderpädagogische Förderpläne entwickelt werden können, nach denen pädagogisch richtig und sinnvoll gehandelt werden kann.

Förderdiagnostik beinhaltet ständige Revision und Variation des Unterrichts. Maßgebend ist der individuelle Lernfortschritt, der durch wiederholten Einsatz informeller Diagnoseverfahren überprüft wird. Der "sonderpädagogische Förderbedarf" wird immer wieder neu definiert und orientiert sich an folgenden Feststellungen:

An welcher Stelle innerhalb der Stufung der Lernfortschritte befindet sich das Kind?
Was kann das Kind als nächstes lernen?
Was sind die dazu passenden Lernangebote und Aufgaben?

Aus den individuellen Förderplänen ergibt sich eine individuelle Unterrichtsgestaltung, hier sind Formen der Freiarbeit und Wochenplanarbeit wichtige didaktisch-methodische Konzepte.